In der Regel gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft drei Basisultraschalluntersuchungen. Diese sollen Auskunft über den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Kindes geben.
1) 9. – 12. Schwangerschaftswoche: Bei der ersten Ultraschalluntersuchung wird der Herzschlag des Kindes kontrolliert und die Scheitel-Steiß-Länge des Kindes sowie der Durchmesser des Kopfes gemessen. Der voraussichtliche Entbindungstermin wird festgelegt.
2) 19. – 22. Schwangerschaftswoche:
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
a) die Basis-Ultraschalluntersuchung oder
b) die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung (erweiterte Untersuchung auf Fehlbildungen des Kindes)
Die Basis-Ultraschalluntersuchung dient der Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes. Die Lage und das Aussehen der Plazenta werden beurteilt. Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung werden zusätzlich die Strukturen von Kopf, Hals, Herz, Magen, Nieren, Harnblase, Bauchwand und Rücken genauer untersucht.
In unserer Praxis können wir Ihnen beide Varianten anbieten, da mir nach Prüfung der fachlichen Befähigung die Genehmigung zur Durchführung des erweiterten Basisultraschalls durch die Kassenärztliche Vereinigung vorliegt.
3) 29. – 32. Schwangerschaftswoche: In dieser Schwangerschaftswoche werden erneut Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes gemessen. Plazenta und Fruchtwasser werden kontrolliert. Die Lage des Kindes wird untersucht.
Falls eine Risikoschwangerschaft besteht oder irgendwelche Auffälligkeiten vorliegen, ergibt sich hierdurch natürlich die Indikation zu einer engmaschigeren Ultraschallkontrolle. Außerdem habe ich die Möglichkeit zu einer intensiveren Überwachung durch dopplersonographische Untersuchungen des feto-maternalen Gefäßsystems.